Schutzkonzept Covid-19
Schutzmassnahmen Empfehlungen für Einzelmitglieder, Vereine und
Schiessanlagen
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Inhaltsverzeichnis
Das Schutzkonzept des Vereins Schweizer Metallsilhouetten-Schützen (VSMS) stützt
sich auf folgenden Vorschriften und Empfehlungen ab:
Ø
Notrechtmassnahmen des Bundesrates.
Ø
COVID-19 Verordnung 2 des Bundes vom 16. März 2020.
Ø
Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten des BASPO.
Ø
Gruppen von mehr als fünf Personen sind verboten und können durch die Polizei
gebüsst werden
Ø
Hygiene Vorschriften des BAG und Empfehlung des BAG: Mindestabstand 2 Meter.
Dieses Schutzkonzept ist für die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorgesehen und
berücksichtigt deswegen nur vereinsinterne Tätigkeiten, wie Trainings und
Schiessen.
Öffentliche Anlässe mit grosser Teilnehmerzahl führt der VSMS soweit keine
durch, bis die COVID-19 Krise definitiv vorbei und die Einschränkungen
aufgehoben wurden.
Ziele des VSMS:
Ø
Unsere Regelungen, Prozesse und Anweisungen entsprechen den behördlichen
Anforderungen.
Ø
Für die Vereine und Schiessanlagen gelten klare und einfache Regeln, klare
Prozesse und pragmatische und sinnvolle Lösungen.
Ø
Für alle Schützinnen und Schützen vom Breitensport bis zum Spitzensport gibt es
klare, einfache Regeln und Prozesse. Diese vermitteln Sicherheit, jeder Sportler
weiss, was er machen darf und was nicht.
Ø
Funktionäre können wieder ihrer ehrenamtlichen Funktion nachgehen.
Verantwortlichkeit:
Bei den vom VSMS direkt gesteuerten Trainings und Anlässen liegt die
Verantwortung und Umsetzung der Massnahmen beim VSMS.
Bei den durch Mitgliedsvereine gesteuerten Trainings und Anlässen sind die
VSMS-Massnahmen zu befolgen. Die Verantwortung und Umsetzung liegt bei den
Vereinsvorständen und den Betreibern der Schiessanlagen.
Bevor das erste Training aufgenommen werden darf, sind die nötigen
Schutzmassnahmen umzusetzen bzw. das Schutzmaterial und die Desinfektionsmittel
in Stand vorhanden.
Der VSMS zählt auf die Selbstverantwortung und die Solidarität
aller.
Zusammenfassung übergeordneter Grundsätze
1.
Einhaltung der Hygieneregeln des BAG (Wie lassen sich die
Hygienevorgaben des BAG umsetzten?)
2.
Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen)
3.
Maximale Gruppengrösse von fünf Personen inkl. Protokollierung der
Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Relevante Eigenheiten des Metallsilhouettenschiessens
-
Es gibt in der Schweiz nur ca. 10 aktive Metallsilhouettenschützen
-
Etwas 5 Schützen schiessen auch international (EM, WM etc)
-
In der Schweiz existiert nur eine Anlage zum Metallsilhouettenschiessen (Jagd-
und Sportschiessanlage Selgis, Muotathal / sogenannte «Aussenschiessanlage»)
-
Der Mitgliedsverein schiesst auf dem Waffenplatz Bière aber nicht auf
Metallsilhouetten. Es gibt da kein Schützenhaus. Es ist eine Freiluftanlage.
-
Bei Anlässen wird nie Munition verkauft. Die Schützen bringe diese immer selber
mit.
-
Es gibt keine Instruktions- oder Leihwaffen.
-
Schiessbekleidung wie z.B. im 300m-Schiessen existiert nicht, ja ist sogar
regelwidrig.
Detailliertes Konzept des VSMS (Massnahmen & Empfehlungen)
1. Risikobeurteilung und Triage
Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Schützen und Funktionäre, dass solche
mit Krankheitssymptomen nicht zu den Trainings oder Wettkämpfen/Anlässe
erscheinen und zu Hause bleiben.
Verpflichtung an die Verantwortlichen der Trainings/Wettkämpfe:
-
Beim Betreten der Anlage muss sich jede Person registrieren: Name, Adresse und
Telefonnummer und bestätigen, dass er keine Corona Krankheitssymptome hat
(Details siehe Kap. 4, Pkt. d).
2. An- und Abreise zum Trainingsort
Der VSMS benützt nur zwei (2) Schiessanlagen (siehe «Relevante Eigenheiten des
Metallsilhouettenschiessen»). Diese befinden sich alle ausserhalb der
Agglomerationen.
Empfehlung an Schützen zur An-/Abreise:
-
Die Schützen absolvieren die An- /Abreise zur Schiessanlage alleine (Ausnahme
Familienmitglieder); zwei Personen im gleichen Fahrzeug möglich aber mit
Schutzmaske empfohlen.
-
Die An-/Abreise mit dem ÖV ist bei Möglichkeit zu unterlassen. Sollte keine
andere Möglichkeit bestehen, wird empfohlen die Reise im ÖV mit Schutzmaske zu
absolvieren.
3. Infrastruktur
3.1 Platzverhältnisse im und um den Schiessstand
Die Platzverhältnisse sind von Anlage zu Anlage unterschiedlich. An Anlässen des
VSMS nehmen sehr wenige Personen teil, da es schweizweit gar nicht viele
Schützen gibt, die das Metallsilhouettenschiessen praktizieren. Es ergehen die
folgenden generellen Empfehlungen:
-
Die Schiessstände sollen nur in der Art betrieben werden, dass der Abstand von
2m zwischen den Schützen gewährleistet ist. Funktionäre sollen sich in einer
Distanz von mind. 2 m vom Schützen aufhalten damit auch der Platzbedarf von 10m2
eingehalten werden kann.
-
Im Schiessstand darf neben den Schützen und deren Spottern nur 1 Funktionär oder
Aufsichtsperson dabei sein.
-
Auch Schütze und Spotter halten die Distanz von 2m zueinander ein.
-
Der Schiessstand organisiert eine Zugangskontrolle. Schützen werden angehalten,
die Schiessstand umgehend zu verlassen, sobald keine Aktivität mehr vorgesehen
ist. Pausen von der Schiesstätigkeit sind nur unter strikter Berücksichtigung
der sozialen Abstände im oder ausserhalb des Schiessstandes möglich.
-
Kein Publikum! Es halten sich keine Eltern, Familien und Angehörige innerhalb
der Trainings- und Schiessanlagen auf (Ausschluss der Öffentlichkeit).
3.2. Toiletten
Es gelten folgende generelle Empfehlungen:
-
Toiletten sind offen und stehen für Hygienemassnahmen zur Verfügung inkl. Seife
und Papierhandtücher. Die Kontaktflächen in den Toiletten sind regelmässig zu
reinigen und desinfizieren.
-
In der Schiessanlage dürfen die Schutz-Utensilien usw. angezogen werden. Hierzu
ist unmittelbar der Platz bei der zugewiesenen Feuerposition vorgesehen.
-
Die Vorbereitung auf das Schiessen findet nur im Bereich der zugeteilten
Feuerposition statt.
3.3 Reinigung (der Sportstätte)
Es gelten die folgenden generellen Empfehlungen:
-
Auf den Schiessanlagen müssen die Vereine/Anlagenverantwortlichen genügend
Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die Reinigung/Desinfektion der
Hände und Kontaktflächen bereitstellen.
-
Nach der Benutzung, resp. nach Beendigung des Schiessens ist die Kontaktfläche
des vom Schützen benützten Lägers selber mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
-
Regelmässiges Reinigen auch der anderen Kontaktflächen (Türen, Handgriffe usw.)
durch den Standwart/Verein ist notwendig.
-
Das Reinigen der Sportwaffen kann im dafür vorgegeben Bereich stattfinden, soll
aber vorzugsweise zu Hause gemacht. Dieser Bereich ist mit genügend
Desinfektionsmittel auszustatten
-
Die Putzstöcke und sonstiges Reinigungsmaterial sind vor und nach dem Reinigen
einer Waffe, vom Schützen mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel zu
desinfizieren.
-
Auch während der Reinigung der Sportgeräte ist der minimale Abstand von 2m
sicherzustellen.
3.4 Verpflegung
Die Cafés resp. Wirtschaften in den Schiessanlagen, Getränke- und
Verpflegungsautomaten bleiben gemäss den Weisungen des Bundes geschlossen.
Des Weiteren ergehen folgende Regelungen:
-
Essen innerhalb des Schiesstandes ist zu verboten.
-
Der Schütze darf eine Trinkflasche bei sich haben und diese benützen. Die
Trinkflaschen sind bei Nichtgebrauch in den Tragtaschen des Schützen
aufzubewahren und dürfen nicht durch andere Personen benützt werden.
3.5 Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur
Die Zugänglichkeit zu den Anlagen und die Organisation ist wie folgt geregelt:
-
Dort wo eine Anlage über zwei oder mehrere Ein- resp. Ausgänge verfügt, ist
Einbahnverkehr einzuführen. Dort wo dies nicht möglich ist, müssen die
Verantwortlichen sicherstellen, dass wenn möglich nicht gleichzeitig Personen
die Anlagen betreten resp. verlassen.
-
Die Gruppengrösse soll pro Feuerposition (es gibt beim
Metallsilhouettenschiessen keine Scheiben, wie im «klassischen» Schiessen) max.
3 Personen betragen. Es gibt maximal 6 Feuerpositionen, d.h. max. 18 Personen
plus 1 Person Standaufsicht, also total max 19 Personen. Dies wiederum verlangt
190m2 Fläche im Schiesstand. Ist die Fläche kleiner, so muss die Anzahl
Feuerpositionen reduziert oder nicht gleichzeitig betrieben werden.
-
Die Anzahl Funktionäre soll auf ein Minimum beschränkt werden, so dass der
Betrieb und die Sicherheit nicht eingeschränkt sind.
-
Munitionsverkäufe gibt es beim Metallsilhouettenschiessen nicht.
-
Standblätter liegen im Stand auf und werden durch die Schützen selber behändigt.
4. Schiessen und Organisation
4.1 Einhalten der übergeordneten Grundsätze
Der Schiesssport ist eine Einzelsportart ohne direkten Körperkontakt, so dass
die übergeordneten Grundsätze (genügend Abstand und max. Gruppengrösse 5
Personen) ohne besondere Massnahmen eingehalten werden können.
4.1.1 Metallsilhouettenschiessen
Es gelten die Regeln gemäss 3.5.
Für Schützen, welche zur Risikogruppe oder Ü65 gehören, sollen gesonderte
Schiess-zeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. nicht überlappende
Zeitperioden für je Ü65 resp. Risikogruppen und U65.
Risikogruppen und Ü65 können sich mit Schutzmaske auf der Schiessanlage
aufhalten.
4.1.2 Anderweitige Schiessen
Es gelten sinngemäss die Regeln gemäss 3.5. Der durchführende Verein trägt die
Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung.
Für Schützen, welche zur Risikogruppe oder Ü65 gehören, sollen gesonderte
Schiess-zeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. nicht überlappende
Zeitperioden für je Ü65 resp. Risikogruppen und U65.
Risikogruppen und Ü65 können sich mit Schutzmaske auf der Schiessanlage
aufhalten.
4.2 Material
Es wird nur eigenes persönliches Material benutzt. Darum braucht es keine
besonderen zusätzlichen COVID-Schutzmassnahmen.
Folgendes ist zu beachten:
-
Es ist in der Verantwortung des Besitzers seine privaten Utensilien (Gewehr,
Pistole, Schutz-Utensilien usw.) zu reinigen und zu desinfizieren.
-
Es werden nur private Gehörschütze verwendet. Sollten diese ausgeliehen werden,
sind diese vom Nutzer nach dem Tragen mit Desinfektionsmittel sofort zu
reinigen.
-
Schutzmasken: Der Schütze/Funktionär ist für seine persönliche Schutzmaske
verantwortlich. Die Schiessanlage/Verein ist verpflichtet eine Anzahl
Schutzmasken als Reserve für Fälle von Beschädigung/Notfällen zur Verfügung
stellen zu können.
4.3 Risiko / Unfallverhalten
Für Risiken und das Unfallverhalten gelten die üblichen in den Schiessständen
angeschlagen Regelungen für Notfälle (Polizei, Sanität, usw.)
Gleiches gilt für die schiesstechnischen Sicherheitsvorschriften: hier gelten
die Reglemente und Weisungen der SAT für das ausserdienstliche Schiessen und die
Regeln und Weisungen der IMSSU und des VSMS für das Metallsilhouettenschiessen.
4.4 Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
Es gelten die folgenden Regelungen:
-
Es besteht eine Eingangs- und Ausgangskontrolle.
-
Am Eingang des Schiessstandes muss eine Liste zur Verfügung stehen und aufgelegt
werden, in der sich die ankommenden Schützen/Funktionäre beim Hineingehen
anmelden und mit einem eigenen Stift eintragen müssen mit: Namen, Vornamen,
Adresse, Mobile-Nummer, Datum, Zeit Eintritt, Bestätigung, dass keine
Corona-Symptome vorliegen (Muster siehe Beilage).
-
Die Eingangskontrolle weist die ankommenden Schützen/Funktionäre auf die für die
Anlage geltenden Abläufe, Regelungen und auszuführende Massnahmen hin.
5. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Überwachung, Kommittent und Rollenklärung
Die Verantwortung der Umsetzung liegt bei den Vereinsvorständen und den
Betreibern der Schiessanlagen. Die Verantwortung der Kontrolle und Durchsetzung
der oben beschriebenen Massnahmen liegt in der Verantwortung der Besitzer der
Schiessanlage resp. des durchführenden Vereins.
Sinnvollerweise überwacht der durchführende Verein, dass die Regeln eingehalten
werden. Übergeordnetes Kontrollorgan ist der Präsident oder Vizepräsident des
Vereins und bei einem Wettkampf der OK-Präsident oder der Vizepräsident des
Anlasses.
Es ist wichtig, dass die oben genannten Personen alle Beteiligten auf die
Massnahmen sensibilisieren. Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit
hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept.
6. Kommunikation des Schutzkonzeptes
Dieses Schutzkonzept wird wie folgt kommuniziert:
VSMS direkt
-
Information aller Vereine und Schützen direkt via E-Mail.
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Aufschalten des Konzeptes auf der VSMS HomePage
Mitgliedsvereine
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Aufschalten der VSMS Info auf ihrer Webseite (falls vorhanden).
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Info mit E-Mail oder Brief an alle Vereinsmitglieder bevor das 1. Schiessen
aufgenommen wird.
8. Inkrafttreten
Dieses Konzept wurde vom Vorstand des VSMS am 29. April 2020 genehmigt. Das
Konzept tritt per sofort in Kraft.
Verein Schweizer
Metallsilhouetten-Schützen
gez. Bernhard Paolini
Präsident VSMS
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Hier der offizielle Brief des VSMS >> |